Ein Mega-Deal!? (ZDF)

Mit Rabatt-Gutscheinen im Bedingungs-Dickicht

Sie versprechen Preisnachlässe von bis zu 80 Prozent auf Urlaubsreisen, Restaurantbesuche, beim Schuh- oder Bücherkauf: Internet-Portale, die Gutscheine für Rabatte anbieten, boomen. Doch bei der Schnäppchenjagd ist Vorsicht geboten, denn Stolpersteine auf dem Weg zum Schleuderpreis gibt es viele.

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Sie nennen sich groupon, dailydeal, PromoZebra oder dealticket – die Idee dahinter ist immer ähnlich: Je mehr Menschen sich zusammenschließen und in einer Gruppe ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben, desto günstiger wird es. „Es ist eine Art organisierter Mengenrabatt“, erklärt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen das Prinzip, „wobei ein sogenannter Deal nur zustande kommt, wenn eine Mindestanzahl an Käufern gefunden wird.“

Im Klartext: Wer sich zum Kauf eines solchen Gutscheins entschließt, tätigt im ersten Schritt zunächst nur eine Art Reservierung auf einen bestimmten Rabatt. Der Deal kann also noch platzen, sollte nicht die erforderliche Anzahl an Käufern innerhalb der genannten Frist zusammenkommen. Findet der Deal statt, erhalten alle Interessenten einen Gutschein, den sie bei dem jeweiligen Anbieter einlösen können.

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14 Tage Widerrufsfrist

Die Gutschein-Angebote sind auf den Portalen meist regional unterteilt und umfassen Dienstleistungen und Produkte im regulären sowie im Online-Handel. Allen Angeboten gemein ist, dass sie im Vorfeld bezahlt werden müssen – der eigentliche Kauf kommt aber erst zustande, wenn der veranschlagte Zeitrahmen abgelaufen und die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht ist. Der Gutschein wird dann meist per E-Mail verschickt und kann dann ausgedruckt werden. Kommt ein Kaufvertrag zustande, kann man ihn innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Gutscheins kündigen.

Coupons und Gutscheine. Quelle: ZDF
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Kann man Gruppen-Gutscheinen wirklich sparen?
Zahlreiche Bedingungen

Im Prinzip kann jedes Unternehmen in Abstimmung mit den Portalbetreibern ein Gutscheinangebot veröffentlichen – die Preise und die Anzahl der zu erwerbenden Gutscheine sowie die Einlösebedingungen bestimmen die Unternehmen selbst. Und die können es in sich haben, denn meist sind sie mit Einschränkungen verbunden. Lassek: „Manche Gutscheine sind nur in einem bestimmten Zeitraum gültig oder nur an bestimmten Tagen. So kann es passieren, dass der Gutschein für den gemütlichen Brunch nur unter der Woche eingelöst werden kann. Oder aber, dass der Gutschein eines Online-Buchhändlers nicht für Bücher sondern nur für andere Waren gilt, die dort sonst noch vertrieben werden.“

Manchmal ist der Gutschein an einen Mindestbestellwert geknüpft oder deckt nur einen bestimmten Teil einer Dienstleistung ab. Der Verbraucherschützer führt hier etwa ein Fotoshooting an: Die Aufnahmen selbst werden vom Gutschein abgedeckt, doch die Entwicklung der Fotos muss extra bezahlt werden. „So können durchaus noch Zusatzkosten entstehen, die auf den ersten Blick nicht direkt ersichtlich sind“, mahnt er. Daher gilt: Prüfen Sie die Bedingungen des Angebots genau und rechnen Sie nach, wie hoch die Ersparnis wirklich ist. Überdenken Sie, ob sich der Kauf des Gutscheins angesichts der daran geknüpften Bedingungen wirklich lohnt. Lassen Sie sich nicht von Spar-Versprechungen ködern – die stimmen nämlich nicht immer!

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Sind Ihre Daten sicher?

Achten Sie bei der Dateneingabe auf einen verschlüsselte Verbindung und geben Sie nur jene Daten ein, die zur Abwicklung des Vertrages unbedingt erforderlich sind. Vorsicht ist generell bei Deals geboten, die die Gesundheit im weitesten Sinn betreffen: Mit einem Zähne-Bleaching oder einem Tattoo sollte man nur jemanden beauftragen, dem man auch vertraut.

Quelle: http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8365101,00.html

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